Seit 1960
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FAQ´s

Ich möchte meinen Wohnsitz wechseln. Worauf muss ich bei einem Umzug achten?

Ein gut organisierter Wohnsitzwechsel erspart Stress und Mühe. Hier ein paar Tipps:

Vor dem Umzug:

  • Kündigen Sie fristgerecht Ihren bestehenden Mietvertrag. Informieren Sie sich über mögliche Rückbaupflichten, die Suche von Nachmieter:innen, wie die Wohnung zu übergeben ist etc.
  • Klären Sie mögliche offene Fragen mit Ihrer Hausverwaltung.
  • Vereinbaren Sie einen Termin mit der Hausverwaltung zur Übergabe der Wohnung.
  • Fixieren Sie Ihren Umzugstermin: stimmen Sie etwaigen Sonderurlaub mit Ihrem Arbeitgeber ab, buchen Sie einen Umzugsservice. Organisieren Sie Umzugskartons, einen LKW oder Transportwagen und informieren Sie sich über Park- und Abstellmöglichkeiten an Ihrer neuen Adresse sowie Sperrmüllentsorgung. 
  • Informieren Sie Ihre Haushaltsversicherung rechtzeitig vor dem Umzug, damit der Versicherungsschutz auch den Umzug selbst abdeckt und bestehen bleibt.
  • Stornieren Sie Dauer- oder Einziehungsaufträge – Miete, Betriebskosten, etc. Besteht vielleicht noch eine Mindestbindung oder müssen Sie eine Kündigungsfrist beachten?
  • Melden Sie Ihr Parkpickerl um oder mieten Sie einen neuen Stellplatz an.
  • Richten Sie einen Postnachsendeauftrag ein.

Nach dem Umzug:

  • Melden Sie sich an Ihrem neuen Wohnsitz.
  • Tauschen Sie Namensschilder an der Wohnung selbst, der Gegensprechanlage und dem Postkasten.
  • Geben Ihre neue Adresse allen betroffenen Stellen bekannt – hier eine Auflistung von Fristen, Stellen und Pflichten bei der Stadt Wien. (Alle wichtigen Formulare zum Download.)

Tipp: Auch die Stadt Wien bietet einen nützlichen Guide zum Thema Umzug, den Sie hier nachlesen können.

Wie melde ich meinen Wohnsitz an oder ab?

Die An- bzw. Abmeldung eines Wohnsitzes muss innerhalb von drei Tagen vor oder nach dem Umzug zu erfolgen. Möglich ist das bei jedem Magistratischen Bezirksamt in Wien (hier finden Sie die Adressen bzw. Online-Terminreservierung.)

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Antragsformular/Meldezettel (vollständig ausgefüllt und vom Unterkunftsgeber unterfertigt – Download)
  • Reisepass oder Personalausweis (bzw. anderer amtlicher Ausweis, z.B. Führerschein und zusätzlich Staatsbürgerschaftsurkunde)
  • Geburtsurkunde

Worum muss ich mich bezüglich Strom-, Gas-, und Fernmeldeanschluss kümmern?

Wenn die Immobilie, in die Sie ein- oder aus der Sie ausziehen, von Chalupa verwaltet wird: um gar nichts. Wir machen das für Sie.

Sollte das nicht der Fall sein: Nehmen Sie Kontakt mit dem jeweiligen Versorgungsunternehmen auf. In Ihrem Beisein werden dann die Zählerstände zum Zeitpunkt des Auszugs abgelesen, die entsprechenden Vertragsunterlagen bekommen Sie dann direkt vom zuständigen Unternehmen zugestellt. 

Brauche ich wirklich eine Haushaltsversicherung?

Eindeutig: Ja. Die Kosten einer Haushaltsversicherung stehen in keinem Vergleich zur finanziellen Belastung, die unversicherte Schäden sein können. Die Gebäudeversicherung beispielsweise deckt bei Folge- oder Wasserschäden keine Schäden an Ihrem Inventar ab. Deshalb empfehlen wir dringend, eine Haushaltsversicherung abzuschließen – am besten rechtzeitig vor dem Umzug, damit dieser mitversichert ist. Möchten Sie Beratung und Unterstützung bei der Auswahl der richtigen Versicherung? Kontaktieren Sie uns, wir sind gerne für Sie da.

Wie funktioniert die Betriebskostenabrechnung und was ist darin enthalten?

Die laufenden Betriebskosten werden monatlich von der Hausverwaltung vorgeschrieben. Einmal jährlich werden diese Einnahmen mit den tatsächlichen Aufwänden verglichen, woraus entweder ein Guthaben oder Nachzahlungen entstehen können. Die Abrechnung des Vorjahres muss jeweils bis zum 30. Juni erfolgen. Nachzahlung und Guthaben treffen Mieter:innen oder Eigentümer:innen der Wohnung zum Fälligkeitsdatum = Raumschuldnerprinzip.

In den Betriebskosten ist laut§ 21ff MRG folgendes enthalten:

  • Wasser- und Abwassergebühren inkl. Kosten zur Überprüfung der Wasserleitungen
  • Eichung, Wartung und Ablesung von Messvorrichtungen zur Verbrauchsermittlung
  • Rauchfangkehrung
  • Kanalräumung
  • Unratabfuhr (Müllabfuhr und Entrümpelungskosten)
  • Schädlingsbekämpfung
  • Beleuchtung der allgemein zugänglichen Teile des Hauses inkl. Leuchtmittel
  • Versicherung des Hauses gegen Feuer/Brandschaden, Haftpflicht, Leitungswasser- inkl. Korrosionsschäden – Glasbruch und Sturmschaden, wenn die Zustimmung der Mehrheit der Mieter:innen vorliegt
  • Verwaltungshonorar
  • Hausbetreuung (Reinhaltung, Wartung, Winterbetreuung, Schneeräumung, Beaufsichtigung der allgemein zugänglichen Flächen inkl. etwaiger Dienstgeberabgaben, etc. bei Bestellung von Hausbesorger:innen, Kosten für erforderliche Gerätschaften und Materialien)
  • Öffentliche Abgaben (Grundsteuer, sonstige Abgaben)
  • Betrieb von Gemeinschaftsanlagen (Personenaufzug, Wärmeversorgungsanlage, Waschküche)
  • Betreuung von Grünanlagen

Bei Bedarf werden die monatlichen Zahlungen von der Hausverwaltung angepasst. Eine etwaige Erhöhung sollte nicht mehr als 10% der aufgewendeten Kosten des Vorjahres betragen. Üblicherweise erfolgt eine solche Anpassung am Beginn des Kalenderjahres.

Mieter:innen und Eigentümer:innen haben das Recht, in Belege und Rechnungen Einsicht zu nehmen – möchten Sie das gerne in Anspruch nehmen? Dann vereinbaren Sie bitte einen Termin bei uns im Büro. Kopien der Unterlagen können Sie bis 31.12. des Jahres, in dem abgerechnet wurde, einfordern. 

Ich brauche einen weiteren Schlüssel – wo kann ich diesen bestellen?

Einen neuen Schlüssel können Sie über die Hausverwaltung bestellen. Die Kosten für die Nachbestellung tragen Sie selbst. Sämtliche – auch neue oder nachgemachte – Schlüssel müssen bei der Rückgabe der Wohnung unentgeltlich wieder ausgehändigt werden.

Wie oft muss ich meine Therme warten und eine Abgasmessung durchführen?

Nicht gewartete Thermen können lebensgefährlich sein! Eine Therme muss einmal im Jahr gewartet werden – das gilt auch, wenn noch Garantie oder Gewährleistung besteht. Gerne beraten wir Sie oder stellen den entsprechenden Kontakt mit einem Wartungsdienst her.

Warum ist eine regelmäßige Wartung so wichtig? Kohlenmonoxid, das austreten kann, ist unsichtbar und geschmacksneutral, eine Kohlenmonoxidvergiftung ist lebensgefährlich. Ein sauberer Brenner ist außerdem effizienter, spart Energiekosten und verlängert die Lebensdauer Ihres Geräts. 

Für die Wartung können Sie entweder einen Vertrag mit dem entsprechenden Service-Dienst abschließen oder dafür zugelassene Installateur:innen Ihres Vertrauens beauftragen. In jedem Fall achten Sie darauf, dass Ihnen über jede Thermenwartung ein Protokoll ausgehändigt wird. Dieses brauchen Sie bei Problemen mit dem Gerät oder bei Kündigung der Bestandseinheit. Achten Sie bei Reparaturen auf Gewährleistung und Garantie des Herstellers.

Abgasmessungen nach dem Wiener Luftreinhaltegesetz und sind je nach Leistung des Geräts alle vier Jahre (Gasthermen bis zu 26 kW) bzw. zwei Jahre (Gasthermen zwischen 26 und 50 kW) fällig. Die Messung darf nur durch Rauchfangkehrer oder Installateure mit entsprechender Zulassung durchgeführt werden. Geprüft wird die Energieeffizienz und die Emissionsgrenzen.

Wie kündige ich einen Mietvertrag?

Überprüfen Sie Ihren Mietvertrag über Kündigungstermine und -fristen. 
Eine Kündigung per Mail reicht nicht aus, das Kündigungsschreiben muss Vermieter:innen bzw. der bevollmächtigten Hausverwaltung unterfertigt zugestellt werden. 

Bitte beachten Sie folgendes:

  • Das Kündigungsschreiben muss von allen Hauptmieter:innen bzw. bei Firmen firmenmäßig gezeichnet sein.
  • Führen Sie eine gültige Telefonnummer und E-Mailadresse an.
  • Die schriftliche Kündigung muss vor dem Kündigungstermin (Monatsletzter) beim Vermieter bzw. der Hausverwaltung einlangen, sonst wird die Kündigung erst zum darauffolgenden Kündigungstermin wirksam.
  • Vermieter:innen oder die Hausverwaltung hat das Recht, die Bestandseinheit (also den Mietgegenstand) mit Interessenten zu besichtigen, wenn zuvor ein Termin vereinbart wurde.

Sobald wir Ihr Kündigungsschreiben erhalten haben, bestätigen wir den Erhalt und lassen Ihnen alle Informationen zum weiteren Vorgehen zukommen.

Wie läuft die Übergabe der Wohnung bzw. der Mieteinheit ab?

Nach Zustellung des Kündigungsschreibens erhalten Sie von uns eine Kündigungsbestätigung. Bitte lesen Sie diese aufmerksam durch und kontaktieren Sie uns bei Fragen oder Unklarheiten. 

Vereinbaren Sie bitte zeitgerecht einen Termin mit unserem Büro für die Wohnungsübergabe. Die Verpflichtung zur Rückstellung trifft alle Hauptmieter:innen persönlich bzw. die für eine Firma zeichnungsberechtigen Organe. Alternativ kann eine eigenhändig ausgestellte Vollmacht beigebracht werden. Wenn die Einheit nicht rechtzeitig übergeben wird, fällt für den zusätzlichen Zeitraum ein Benützungsentgelt an.

Sollten Sie eine Kaution samt Verzinsung hinterlegt haben, wird diese mit möglichen berechtigen Forderungen der Vermieter:innen abgerechnet. Danach wird der Betrag auf ein von Ihnen bekanntgegebenes Konto überwiesen. Auch Barkautionen werden ausschließlich als Banküberweisung zurückgezahlt.

Wozu ist ein Energieausweis notwendig?

Wir möchten das am 1. Dezember 2012 in Kraft tretende Energieausweis‐Vorlage‐Gesetz 2012 (EAVG 2012) sowie die darin enthaltenden Änderungen kurz erläutern.
Bei der Vermietung, Verpachtung oder beim Verkauf von Gebäuden oder Nutzungsobjekten (also von Häusern, Wohnungen oder Geschäftsräumlichkeiten) muss ein Energieausweis vorgelegt und ausgehändigt werden. Die Pflicht trifft Verkäufer:innen, Vermieter:innen und Verpächter:innen.
Die Informationspflicht über den energietechnischen Zustand des Gebäudes gilt grundsätzlich bereits in Immobilieninseraten.
Die Ausweisvorlage bzw. die unterlassene Vorlage oder Aushändigung eines Energieausweises hat gewährleistungs- und schadenersatzrechtliche Folgen. Bei Verstoß gegen die Pflichten gibt es außerdem Verwaltungsstrafbestimmungen.
Der Energieausweis enthält lediglich eine Aussage über die energietechnischen Eigenschaften eines Gebäudes, stellt jedoch keine Garantie für einen bestimmten Energieverbrauch dar.


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